Gegründet 1972 - der älteste
Fan-Club von Hertha BSC
Hertha BSC-Fan-Club e.V.
§ 1 Grundsätze
1.
Die Ehrenordnung ist eine Ausführungsleitlinie für Auszeichnung und Ehrung von Mitgliedern des Hertha BSC Fanclub e.V.
2.
Die Verleihung der Titel Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzende*r erfolgt durch die Vorstandschaft. Die Mitgliederversammlung wird darüber informiert.
3.
Jedes Mitglied kann dem Präsidium in schriftlicher Form und mit Begründung Vorschläge zur Verleihung von Verdienstnadeln oder Vorschläge zur Verleihung von Ehrungen für
besondere Verdienste oder Titel Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzende*r machen.
4.
Ehrungen werden im Rahmen des jährlichen Fanclubfestes oder in einem anderen würdigen Rahmen durch die*den PräsidentIn oder durch ihre*seine Vertretung vorgenommen.
Ehrungen sind in der Mitgliederverwaltung zu erfassen.
§ 2 Ehrungen für langjährige ununterbrochene Mitgliedschaft
1.
Mitglieder mit 10-jähriger Mitgliedschaft werden mit einer Urkunde geehrt.
2.
Mitglieder mit 20-jähriger Mitgliedschaft werden mit einem Präsent geehrt.
3.
Mitglieder mit 25-jähriger Mitgliedschaft werden mit einem Präsent geehrt
4.
Mitglieder mit 40-jähriger Mitgliedschaft werden mit einem Präsent geehrt.
5.
Mitglieder mit 50-jähriger Mitgliedschaft werden mit einem Präsent und der Ehrenmitgliedschaft geehrt.
6.
Mitglieder mit 60-jähriger und 70-jähriger Mitgliedschaft, danach im 5-Jahresrhythmus, werden mit einem Präsent geehrt.
7.
Die Ehrungen werden nur im Rahmen der jährlichen Fanclubfeier getätigt.
§ 3 Ehrenmitgliedschaft
1.
Ehrenmitglied kann werden, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt hat: 50 Jahre Mitgliedschaft im Hertha BSC Fanclub e.V. oder wer sich in besonderer Weise um den Verein
verdient gemacht hat.
2.
Die Ehrung erfolgt mit einer Urkunde.
3.
Ernannte Ehrenmitglieder werden von der Zahlung des Vereinsbeitrages befreit.
§ 4 EhrenpräsidentIn
1.
EhrenpräsidentIn kann werden, wer sich in überragender und außergewöhnlicher Weise um den Verein verdient gemacht hat und das Amt des PräsidentenIn wahrgenommen hat.
2.
Die Ernennung der*des EhrenpräsidentenIn wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Präsidiums vorgenommen.
3.
Die*der EhrenpräsidentIn kann mit beratender Stimme an den Sitzungen der Vorstandschaft teilnehmen.
4.
Die Ehrung erfolgt mit einer Urkunde.
5.
Ernannte EhrenpräsidentIn werden von der Zahlung des Vereinsbeitrages befreit.
§ 5 Ehrungen für besondere Verdienste
1.
Vereinsmitglieder, die in außergewöhnlicher Weise in Erscheinung getreten sind, können mit der Ehrennadel des Vereins geehrt werden. Die Auszeichnung erfolgt aufgrund des
Vorschlages einzelner Mitglieder und wird im Präsidium beschlossen.
§ 6 Geburtstagsglückwünsche
1.
Mitglieder erhalten anlässlich ihres Geburtstages eine Glückwunschkarte des Präsidiums.
2.
Ehrenmitglieder erhalten zusätzlich folgender Geburtstage, 50, 55, 50, 65, 70, 75,
80, 85, 90 Jahre, ein Präsent.
3.
Das Präsent wird durch einen Vertreter des Präsidiums überreicht.
§ 7 Todesfälle
1.
Angehörige von Ehrenmitgliedern oder langjährig im Verein tätigen Mitgliedern erhalten eine Beileidskarte.
2.
Ehrenmitglieder erhalten einen Kranz auf ihr Grab.
3.
Mitglieder, die im Verein in besonderer Weise tätig waren, erhalten einen Kranz oder ein Blumengebinde auf ihr Grab. Die Entscheidung trifft das Präsidium.
§ 8 Widerruf
1.
Der Hertha BSC Fanclub e.V. kann die Ernennung zur*zum EhrenpräsidentIn und zum Ehrenmitglied durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Antrag des Präsidiums widerrufen,
wenn die betroffene Person sich der Ernennung als unwürdig erwiesen hat.
2.
Das Präsidium hat außerdem das Recht, Auszeichnungen zu entziehen, wenn die betroffenen
Personen sich der Auszeichnung als unwürdig erwiesen haben.
Stand 04.06.2026
beschlossen durch das Präsidium Berlin. 04.06.2026
Ehrenordnung